Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung auch bei Vermögen des Empfängers?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann eine einkommensteuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € nicht übersteigt.…